§1 Geltungsbereich
Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen.
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.
Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.
Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform.
Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste bzw. das jeweils gültige Angebot. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von Kornsound sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragserteilung durch den Mieter und die Auftragsbestätigung durch Kornsound bedarf der Schriftform.
Eine Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot, welches innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung durch Kornsound schriftlich angenommen werden kann.
Bei Zahlung per Vorkasse gilt der Zahlungseingang als Auftragserteilung durch den Mieter.
Eine verbindliche Reservierung bei Zahlweise Vorkasse erfolgt erst mit Zahlungseingang des Mietpreises bei Kornsound.
§3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager von Kornsound zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager von Kornsound, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
Wenn der Transport durch Kornsound erfolgt, ist der Abgang vom Lager und die Wiederanlieferung am Lager für die Mietdauer maßgeblich.
Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
§4 Stornierung durch Mieter
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag spätestens 3 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Vorhaltepauschale zu kündigen (Stornierung).
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Kornsound maßgeblich.
Wird ein Auftrag weniger als 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn storniert, kann Kornsound eine Bearbeitungsgebühr, Vorhaltepauschale von 25% des vereinbarten Gesamtmietpreises verlangen. Bei Stornierung 29 bis 11 Tage vor Mietbeginn werden 50% des vereinbarten Gesamtmietpreises fällig. Wenn 10 bis 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird, werden 80% des Gesamtmietpreis fällig.
Bei Stornierung 2 oder weniger Tage vor Mietbeginn ist der gesamte vereinbarte Mietpreis vom Mieter zu entrichten.
Die Miete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft waren.
Diese Bedingungen gelten auch hinsichtlich sonstiger Leistung und Vergütungsanteile für Personal, Logistik, Zumietung usw. die vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, dass Kornsound ein Schaden nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
§5 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal zu transportieren, aufzubauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornehmen.
Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genau und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen deren technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
Der Mieter hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
Es ist darauf zu achten, dass die Geräte ordnungsgemäß und geschützt aufgebaut werden. Dem Mieter obliegt weiterhin die Verpflichtung, die gemieteten Geräte und Anlagen vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern. Bei Freiluft- oder ähnlichen Veranstaltungen müssen die Mietgeräte geeignet gegen mögliche Witterungseinflüsse geschützt werden.
Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung gestattet!
Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt.
Für die notwendige störungsfreie Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfällen, Stromunterbrechungen oder – Schwankungen trägt der Mieter die Haftung unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
Der Mieter ist verpflichtet bei Übernahme der Mietgeräte diese sofort auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich Kornsound anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Prüfung, so gilt dies als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Sollte ein Mangel später auftreten, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung an Kornsound gemacht werden. Unterlässt der Mieter die Anzeige ist er nicht berechtigt zu Gewährleistungsansprüchen jeglicher Art, Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder zur Minderung des Mietpreises. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen für den Einsatz der Mietgeräte hat der Mieter vor Mietbeginn, auf seine Kosten, einzuholen. Für die Genehmigungsfähigkeit des Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Kornsound keine Gewähr.
§6 Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben.
Kornsound behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor.
Rückgabe erfolgt wie im Mietvertrag festgelegt, Lager Kornsound Oschatz, zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 10:00 bis 17:00 Uhr).
Eine hinterlegte Kaution kann nach Prüfung und Kontrolle der Mietgegenstände bis spätestens 14 Tage nach Rückgabe erstattet werden.
Der Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist Kornsound unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Für jeden überschrittenen Tag hat der Mieter einen Tagessatz der Mietgebühr zu entrichten.
Kornsound bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden, Schädensansprüche Dritter aus Folgeaufträge, vorbehalten.
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen.
§7 Schäden und Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der Mietsache verbunden Risiko (Verlust, Beschädigung, Diebstahl Haftpflicht, Elementarschäden) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
Für alle Schäden an unseren Mietgeräten und Personen, die während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Bedienungsfehler, Blitzschlag, Überspannung, Unterspannung, Schäden die durch fehlerhafte oder falsche Stromversorgung bzw. Stromerzeugungsagregate verursacht werden oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, auch die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z.B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.
Ersatzansprüche durch jegliches Mitverschulden des Mieters, Mängel durch Bedienungsfehler trägt der Mieter.
§8 Zahlung
Sofern im Auftrag nicht anders angegeben, ist die gesamte Vergütung, Mietpreis ohne Abzüge/Skonti als Vorkasse fällig. Kornsound ist zur Gebrauchsüberlassung und sonstige Dienstleistung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung des Gesamtmietpreises verpflichtet. Entscheidend für die Zahlung ist der Eingang des Betrages bei Kornsound.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung in Bar, oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
Es steht dem Vermieter frei, eine Kaution bis zur Höhe des Wertes des Leihgutes festzulegen. Kautionen sind in bar zu hinterlegen. Die Kaution kann zur Begleichung offener Forderungen aus dem Mietvertrag genutzt werden, wie verspätete oder unvollständige Rückgabe, Verschmutzungen, Reparaturkosten zur Instandsetzung.
Im Falle von Zahlungsverzug und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis schuldet der Kunde dem Vermieter Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt sind.
§9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns zum Zwecke der Auftragsabwicklung, der internen Statistik und zur Kundeninformation erhoben. Auf keinen Fall werden wir Daten an Dritte weiterverkaufen oder vermieten, es sei denn, dass uns dazu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde. Eine solche Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
§10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist Oschatz.
Als Schriftform vereinbart gilt auch Telefax und E-Mail.
Teilunwirksamkeit: Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Vielmehr soll das gelten, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vorher gekannt hätten.
Die Geräte sind nicht versichert und der Mieter trägt die Volle Verantwortung.
Das Recht einer Kaution über den Mietpreis behalten wir uns vor.
Oschatz im März 2023 // Irrtum und Druckfehler vorbehalten